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Salzgitter

Erleichterung für Gastronomiebetriebe

Die Gastronomiebetriebe dürfen ab Montag, 11. Mai, wieder öffnen. Salzgitter erhebt für zusätzlich genutzte Außenflächen keine Sondernutzungsgebühren.

Oberbürgermeister Frank Klingebiel

Die Gastronomiebetriebe dürfen ab Montag wieder öffnen- das ist die gute Nachricht. Allerdings sind nicht nur im Innenbereich, sondern auch im Außenbereich strikte Infektionsschutz- und Abstandsregeln zu beachten. „Verständlich ist der Wunsch der Gaststättenbetreiber, die Fläche für die Außengastronomie zu erweitern, um mehr Gäste unter Beachtung der Abstandsregeln bedienen zu können“,  so Oberbürgermeister Frank Klingebiel, „Um die harten finanziellen Einbußen der letzten Woche gerade auch in der Gastronomie etwas abzufedern, wird die Stadt Salzgitter bei Anträgen von Gastronomen auf Erweiterung ihrer Außenflächen wegen Einhaltung der Abstandsregelung auf Grundlage des § 6 der Sondernutzungsgebührensatzung entscheiden und für diese zusätzlichen Flächen keine Sondernutzungsgebühr erheben.“

Auf die Antragstellung wird jedoch nicht verzichtet, die Sondernutzung ist  beim Fachdienst Bürgerservice und Ordnung zu beantragen.

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Bildnachweise

  • Stadt Salzgitter / A. Kugellis
  • Stadt Salzgitter