Inhalt anspringen

Salzgitter

Stadt sucht Schiedspersonen

Ein zu hoher Baum auf dem Nachbargrundstück kann zum Konflikt führen. Der Streit scheint nicht lösbar. Was tun? Über eine dritte Person wieder ins Gespräch kommen. Die Schiedspersonen helfen in vielen Fällen schnell und unbürokratisch weiter.

Wichtiges Ehrenamt für die Gesellschaft

Die Stadt Salzgitter sucht Interessierte für dieses wichtige Ehrenamt in den vier Bezirken.

Gerade erst hat die Schiedsfrau Ulrike Donat zwischen zwei Nachbarn vermittelt, die sich über die Höhe eines Baumes gestritten haben: Der eine möchte Sonnenschein auf seiner Terrasse; der andere nicht den Baum kürzen. „Es ist erst einmal gut, wenn beide Seiten den Konflikt aus ihrer Sicht darstellen“, sagt Ulrike Donat, die sich seit 2013 als Schiedsfrau engagiert. Bei Nachbarschaftsstreitigkeiten und einigen Strafsachen wie beispielsweise Hausfriedensbruch sind die Schiedspersonen gefragt. Dieser Weg ist verpflichtend, um die Gerichte zu entlasten.

Das Gespräch mit der Schiedsperson hilft dann beiden Seiten, weil ein offener Austausch über die Probleme und das, was eventuell dahinter liegt, stattfindet. Das verändert das Miteinander und die Sicht auf den Konflikt. „Ich leiste Hilfe im Umgang mit dem anderen. Zuhören, zusammenfassen, abwägen, Vorschläge machen“, beschreibt Ulrike Donat ihr Ehrenamt. Erfolg ist für sie die Vermittlung zwischen zwei Streitenden und die Einigung auf einen Kompromiss, was ihr in 60 Prozent ihrer rund zehn Fälle im Jahr gelingt.

Wer sich für das Amt interessiert, sollte lebenserfahren und kommunikativ sein und gern mit Menschen umgehen. Vorurteilsfrei und sachlich gehen die Schiedspersonen an die Konflikte heran. Das für die Gemeinschaft wichtige Ehrenamt verlangt Neutralität und Unvoreingenommenheit. Fortbildungen und ein regelmäßiger Austausch gehören ebenso zu diesem Ehrenamt wie eine Einführungsveranstaltung. Ansprechpartner im Amtsgericht und bei der Stadt Salzgitter helfen ebenfalls weiter. Als Neuling kann man auch am Anfang eine erfahrene Schiedsperson begleiten.

„Wer sich als Schiedsperson engagiert, übernimmt ein wichtiges Ehrenamt für die Gesellschaft“, betont Wolfram Skorczyk, Fachbereichsleiter BürgerService und Öffentliche Sicherheit. Die Stadt Salzgitter ist Ansprechpartnerin bei organisatorischen Fragen. Bei rechtlichen Fragen können sich die Ehrenamtlichen mit ihren Anliegen an das Amtsgericht wenden. Die Arbeit unterliegt der ständigen Aufsicht des Amtsgerichtes. Für Kosten, die im Zusammenhang mit der Ausübung der Tätigkeit als Schiedsperson anfallen, zahlt die Stadt eine jährliche pauschale Aufwandsentschädigung. Alle Schiedspersonen werden für ihre Tätigkeit geschult und laufend weiter gebildet. Eine Arbeitsmappe mit allen Informationen erhalten die Schiedspersonen mit Beginn ihres Engagements.

„Wir suchen vier Schiedspersonen und vier Vertreter“, sagt Sven Tetzlaff, Fachgebietsleiter im Fachdienst Ratsangelegenheiten und IT der Stadt Salzgitter  und verantwortlich für die Betreuung der Schiedspersonen und Schöffen. Interessierte können auf ihrer Bewerbung auch angeben, wenn sie dieses Ehrenamt erst mal als Vertreter ausüben möchten (zum Beispiel bei Krankheit oder Urlaub der Hauptschiedsperson). Er stehe auch gern für weitere Fragen rund um die Schiedspersonen zur Verfügung.

Ulrike Donat hat sich bereits entschieden: Das Ehrenamt sei eine Bereicherung, die sie gern fortsetzen würde. Ihre Bewerbung hat sie bereits abgegeben.

Informationen rund um die Schiedspersonen

In Salzgitter sind die folgenden vier Schiedsamtsbezirke mit Schiedspersonen und der Stellvertretung für die Wahlperiode 2020 bis 2024 neu zu besetzen.

Bezirk 1: Ortschaften Bruchmachtersen, Salder, Fredenberg, Lebenstedt Abschnitt I, Abschnitt II und Abschnitt X, Reppner, Lesse, Lichtenberg, Osterlinde

Bezirk 2: Ortschaften Engelnstedt, Krähenriede, Alt-Lebenstedt und Lebenstedt ohne Abschnitt I, Abschnitt II und Abschnitt X

Bezirk 3: Ortschaften Hallendorf, Bleckenstedt, Sauingen, Üfingen, Beddingen, Thiede, Watenstedt, Drütte, Immendorf, Heerte, Gebhardshagen, Engerode, Calbecht

Bezirk 4: Ortschaften Bad, Barum, Beinum, Flachstöckheim, Gitter, Groß Mahner, Hohenrode, Lobmachtersen, Ohlendorf, Ringelheim

Wer an dem Ehrenamt als Schiedsperson interessiert ist, kann sich bis zum 22. März bewerben: Stadt Salzgitter, Fachdienst Ratsangelegenheiten und IT, Bewerbung Schiedsamt, Joachim-Campe-Straße 6-8, 38226 Salzgitter.

Der formlosen Bewerbung soll ein tabellarischer Lebenslauf beigefügt werden. Zur Feststellung der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter ist die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses erforderlich. Sollte ein solches Zeugnis der Bewerbung nicht beiliegen, wird das Einverständnis des Bewerbers/der Bewerberin vorausgesetzt, dass die Stadt Salzgitter ein polizeiliches Führungszeugnis anfordert.

Der Bewerber/die Bewerberin ist damit einverstanden, dass die Daten der Bewerbung an die mit der Auswahl betrauten Stellen (Ortsrat, Rat, Stadt Salzgitter, Amtsgericht Salzgitter, Bund Deutscher Schiedsleute e.V.) weiter gegeben werden. Die Übermittlung darf nur zum Zweck der Bewerberauswahl erfolgen.

Der Bewerbung können weitere Unterlagen beigefügt werden, die zusätzliche Auskünfte über die Befähigung und fachliche Leistung der Bewerberin oder des Bewerbers geben.

Wer sich vorab informieren möchte oder Fragen hat, kann sich an Sven Tetzlaff, wenden: 05341/839-3866, e-mail: sven.tetzlaffstadt.salzgitterde (Montag bis Mittwoch sowie Freitag von 9 bis 12; Donnerstag von 14 bis 18 Uhr)

Das Ehrenamt der Schiedsperson kann von Bürgerinnen und Bürgern übernommen werden, die zwischen 30 und 70 Jahren alt sind, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen, nicht unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt stehen und im Schiedsamtsbezirk wohnen. Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Sie müssen im Wohngebiet bekannt sein, Autorität besitzen und fähig sein, den Streitparteien vorurteilsfrei, sachlich und besonnen zu begegnen. Bei Auseinandersetzungen sprechen die Schiedspersonen mit allen Beteiligten und versuchen dann zu schlichten.

Aufgaben: Schiedspersonen sind in vielfältigen Bereichen tätig zum Beispiel in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.

Die Besetzung erfolgt durch Ausschreibung und Auswahlverfahren. Zurzeit läuft die Bewerbungsphase für die Amtsperiode 2020 bis 2024. Die Schiedspersonen (und ihre Vertreterinnen und Vertreter) werden vom Rat der Stadt für fünf Jahre gewählt.

Kontakt:

Fachdienst Ratsangelegenheiten und IT der Stadt Salzgitter

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Foto: André Kugellis/Stadt Salzgitter
  • Foto: Stadt Salzgitter
  • Foto: Stadt Salzgitter