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Salzgitter

Windenergieanlagen genehmigt

Die Salzgitter AG hat mit Schreiben vom 25. Juli 2018 die Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 4 Windenergieanlagen beantragt.

Standort der Anlagen ist die Stadt Salzgitter, Gemarkung Beddingen, Flur 5, Flurstücke 20/11 und 13/36 sowie Flur 6, Flurstück 10/5.

Die Genehmigung für das Vorhaben wurde mit Bescheid vom 24. April 2019 abschließend erteilt und enthält Auflagen.

Die Entscheidung lautet:
"Hiermit genehmige ich Ihnen die beantragte Errichtung und den Betrieb der Windenergieanlagen WEA1, WEA2, WEA3 und WEA4, in der Gemarkung Beddingen, Flur 5, Flurstücke 20/11 und 13/36 sowie Flur 6, Flurstück 10/5.
Dieser Bescheid erstreckt sich auf die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb der vorstehend genannten Anlagenteile in der beschriebenen Weise."

Die Genehmigung für das Vorhaben mit den dazu gehörenden Unterlagen (Zeichnungen, Erläuterungen, usw.) können in der Zeit vom 6. Mai 2019 bis zum 20. Mai 2019 in der folgenden Stelle zu den dort angegebenen Zeiten eingesehen werden:
Stadt Salzgitter, Rathaus, Lebenstedt, Fachgebiet Umwelt, Zimmer 10.16, Joachim Campe Straße 6-8, 38226 Salzgitter.

Personen, die Einwendungen erhoben haben, können den Bescheid und seine Begründung unter der vorstehenden Anschrift während der Widerspruchsfrist anfordern.

Einsichtmöglichkeit:
Montags bis mittwochs von 8 Uhr bis 16 Uhr,
donnerstags von 8 Uhr bis 18 Uhr,
freitags und an Tagen vor Feiertagen von 8 Uhr bis 13 Uhr

Diese Genehmigung gilt nach dieser Frist auch Dritten gegenüber, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Mittwoch, 24.04.2019

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Salzgitter