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Salzgitter

Ankaufprogramm für Watenstedt beschlossen

Ein Ankaufprogramm zum Erwerb von Wohnimmobilien in Salzgitter-Watenstedt zur Beseitigung des dortigen städtebaulichen Missstandes hat der Rat der Stadt Salzgitter am 13. März mit Mehrheit beschlossen.

Abgewickelt wird es über die „Entwicklungsgesellschaft Salzgitter Watenstedt“. Zum Ankauf der Wohnimmobilien werden der Gesellschaft jährlich mindestens 1 Mio. € zur Verfügung gestellt. Grundlage für den Ankaufspreis sind die Eigentumsverhältnisse der zu erwerbenden Immobilie vor bzw. nach dem Stichtag 30. September 1998 (Satzungsbeschluss des Rates zum B-Plan Wat 7, Salzgitter-Watenstedt, Ortslage). 

Der Stadtteil Salzgitter-Watenstedt ist durch ungünstige städtebauliche und immissionsschutzrechtliche Rahmenbedingungen geprägt. Diese besonderen Umfeldbedingungen haben die Wohnsituation seit Bestehen der (Schwer-)Industrie beeinträchtigt und in der Folge zu teilweise wenig attraktiven baulichen Entwicklungen und sozialen Problemen geführt. Zur einvernehmlichen Lösung des Konflikts zwischen Bewohnern des Stadtteils und den großindustriellen Interessen hat die Stadt Salzgitter bereits im Jahr 1998 eine Überplanung des Gebietes und eine rechtskräftige B-Plan-Ausweisung als Gewerbegebiet (GE) vorgenommen.

Im Rahmen einer Modellentwicklung hat sich die Verwaltung an den Bewohnern des Stadtteils SZ-Watenstedt orientiert. Allgemeine Zielsetzungen sind Sicherheit, Zeit, Flexibilität und Entschädigung. Dabei sind allerdings bei den Wohnungseigentümern sehr unterschiedliche Ausgangssituationen und Geschichten zu berücksichtigen.

So möchten nicht tief verwurzelte Bewohner den Ort möglichst sofort verlassen. Ihre Ziele sind Schnelligkeit, maximaler Ertrag und möglichst unbürokratische Abwicklung des Verkaufs. Junge Familien können sich vorstellen, den Ort in den nächsten Jahren sorgsam geplant zu verlassen. Ihnen kommt es auf Sicherheit, Zeit und Geld sowie Planbarkeit an. Tiefverwurzelte und meist ältere Bewohner möchten den Ort garantiert aber selbstbestimmt verlassen wollen.

Aus diesen beispielhaft genannten Interessengruppen kann man aus Sicht der Verwaltung deutlich ableiten, dass sich die Eigentumsübertragung der Wohnimmobilien über einen längeren Zeitraum hinziehen wird. Die Verwaltung geht hier von einem Zeitraum bis ins Jahr 2030 aus.

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