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Salzgitter

Konstituierende Ratssitzung

Die konstituierende Sitzung des Rates der Stadt Salzgitter findet am Mittwoch, 9. November, ab 16 Uhr im Ratssaal des Rathauses in Salzgitter-Lebenstedt statt.

Noch leerer Ratssaal.

Es handelt sich hierbei um eine öffentliche Sitzung. Die Bildung des neuen Rates als oberstes politisches Führungsgremium kann von der Tribüne im Ratssaal verfolgt werden.

Nach der Verpflichtung der Ratsmitglieder erfolgt die Wahl des Ratsvorsitzenden und dessen Vertretung. Erst danach ist der Rat als Organ voll handlungsfähig. Anschließend werden unter anderem die gebildeten Fraktionen und der Sitzplan bekanntgegeben sowie die Geschäftsordnung des Rates, des Verwaltungsausschusses, der Ratsausschüsse und der Ortsräte beschlossen.

Ein wichtiger Tagesordnungspunkt der konstituierenden Sitzung stellt die Bildung des Verwaltungsausschusses als Organ der Stadt Salzgitter dar. Der Rat bestimmt die Beigeordneten aus der Mitte der Ratsmitglieder.

Außerdem werden die ehrenamtlichen Vertreter des Oberbürgermeisters gewählt und die Reihenfolge der Vertretung festgelegt, die Ratsausschüsse gebildet sowie die Ausschussvorsitze verteilt.

Rathaus der Stadt Salzgitter.

Der Rat der Stadt geht als wichtigstes und oberstes Gemeindeorgan aus einer Kommunalwahl hervor. Salzgitters Bürger sind seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland insgesamt 17 Mal an die Wahlurne gerufen worden, um einen neuen Rat zu wählen. In den Rat gewählt werden kann (passives Wahlrecht), wer am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens sechs Monaten in Salzgitter wohnt und seit einem Jahr Deutscher im Sinne des Grundgesetzes oder EU-Bürger ist.

Wahlberechtigt ist (aktives Wahlrecht), wer am Wahltag Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist, das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in Salzgitter wohnt. Er muss ins Wählerverzeichnis eingetragen sein oder einen Wahlschein besitzen.

Die Zahl der zu wählenden Ratsmitglieder richtet sich nach der Einwohnerzahl. Für den Rat der Stadt Salzgitter waren 44 Ratsmitglieder zu wählen.

Ebenfalls stimmberechtigt im Rat ist der direkt gewählte Oberbürgermeister. Als oberstes Beschlussorgan der Stadt Salzgitter entscheidet der Rat über wichtige Selbstverwaltungsangelegenheiten. Da sich die Kommunalpolitik auf alle Lebensbereiche erstreckt, ist der Katalog der Aufgaben vielschichtig. Die Sitzungen des Rates finden in der Regel an jedem letzten Mittwoch im Monat statt und werden rechtzeitig über www.salzgitter.de und in der Presse bekanntgegeben.

Eines der wichtigsten Rechte des Rates ist es, über den Haushalt, das heißt über die Einnahmen und Ausgaben der Stadt, zu beschließen. Mit der Entscheidung über den Haushaltsplan werden die kommunalpolitischen Weichen für das anstehende Jahr gestellt. Im Übrigen legt das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz fest, welche Zuständigkeiten der Rat der Stadt hat.

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