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Salzgitter

Kein Schutz für kommunale Daseinsvorsorge durch CETA

Die deutschen Städte fordern den Bund und die EU auf, beim sogenannten Freihandels¬abkommen CETA sicherzustellen, dass die hohe Qualität der öffentlichen Daseinsvorsorge in kommunaler Verantwortung geschützt wird.

Deutscher Städtetag.

Der Vizepräsident des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly aus Nürnberg, sagte: „Der Deutsche Städtetag setzt sich dafür ein, dass die kommunale Daseinsvorsorge in Freihandelsabkommen explizit ausge­nommen wird. Darunter insbesondere die öffentliche Wasser- und Abwasserentsorgung, die Bereiche Abfall und ÖPNV, soziale Dienstleistungen sowie der Kulturbereich.

Die Bürger, so Maly, vertrauen darauf, dass diese öffentlichen Dienstleistungen durch demo­kratisch legitimierte kommunale Vertretungskörperschaften gesteuert und kontrolliert werden. Das ist beim Handelsabkommen CETA derzeit nicht der Fall.

Im Freihandelsabkommen CETA wird auf die von den Kommunen favorisierte Positivliste verzichtet. Durch eine Positivliste würden alle Aufgabenbereiche explizit benannt, die unter das Handelsabkommen fallen. Die öffentliche Daseinsvorsorge könnte damit komplett in einfacher Weise ausgenommen werden.

Dagegen wird bei CETA eine Negativliste verwendet, es werden also Bereiche benannt, auf die das Abkommen nicht zutreffen soll. Genannt werden hier „Öffentliche Versorgungsleistungen“.

Damit wird ein Begriff gewählt, der weder im deutschen Vergabe- noch im Beihilferecht verwendet wird und somit Interpretationen zum Anwendungsbereich zulässt. Dies gilt auch für neue Dienstleistungen, egal ob digital oder analog erbracht.

Maly: „Wir wollen das Risiko für ungewollte Privatisierung durch die Hintertür ausschließen sowie die Option der Kommunen für die Rekommunalisierung von öffentlichen Dienstleistungen umfassend absichern.“

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