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Salzgitter

Europawahl: Teilnahme von Unionsbürgern

Unionsbürger, die in Deutschland wohnen, können sich entscheiden, ob sie in ihrem Herkunftsstaat oder in Deutschland an der Europawahl am 25. Mai 2014 teilnehmen wollen. Hierauf weist Landeswahlleiterin Ulrike Sachs hin.

Um in Deutschland wählen zu können, müssen sie bei der Gemeinde, in der sie wohnen, in das Wählerverzeichnis eingetragen sein.

Wer als Unionsbürger bereits bei den Europawahlen 1999, 2004 oder 2009 in das Wählerverzeichnis eingetragen worden war und seitdem nicht auf Antrag oder wegen eines Fortzugs aus Deutschland aus dem Wählerverzeichnis gestrichen wurde, ist im Wählerverzeichnis des Wohnortes eingetragen und braucht keinen erneuten Antrag auf Eintragung zu stellen.

Alle anderen müssen bis spätestens 4. Mai 2014 bei der zuständigen Gemeinde einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen, wenn sie in Deutschland wählen wollen.

Für die Europawahl am 25. Mai 2014 besitzen von den etwa 6,3 Millionen Wahlberechtigten in Niedersachsen insgesamt mehr als 200.000 Bürger die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Staates.

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