Inhalt anspringen

Salzgitter

Inklusive Schule: 175 Kommunen klagebereit

Das Land Niedersachsen ist verfassungsrechtlich verpflichtet bei der inklusiven Schule die Kosten zu tragen. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten der Universität Regensburg.

Nach fast zwei Jahren Verhandlungen ohne konkrete Ergebnisse haben die kommunalen Spitzenverbände Prof. Dr. jur. Thorsten Kingreen beauftragt, einen verfassungsrechtlichen Anspruch der Städte, Gemeinden und Landkreise auf Kostenausgleich zu untersuchen.

„Das der Öffentlichkeit am 13. Juni vorgestellte Gutachten belegt eindeutig, dass das Land verpflichtet ist, die mit der Einführung der inklusiven Schule entstehenden Kosten sowohl der kommunalen Schulträger als auch der kommunalen Sozial- und Jugendhilfeträger für die Schulbegleitung (Integrationshelfer) auszugleichen“, fasste Hauptgeschäftsführer Heiger Scholz, Niedersächsischer Städtetag, die Ergebnisse zusammen.

Mit großer Mehrheit habe der Niedersächsische Landtag im März 2012 die Einführung der inklusiven Schule in Niedersachsen beschlossen, ohne den notwendigen finanziellen Ausgleich für die Kommunen zu regeln.

„Wegen des fehlenden Kostenausgleichs haben rund 175 Städte, Gemeinden und Landkreise ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt, zum Niedersächsischen Staatsgerichtshof nach Bückeburg zu gehen. Dies belegt, wie groß die kommunale Betroffenheit insgesamt ist.

Die Klage selbst wird aber stellvertretend nur von einigen besonders Betroffenen erhoben“, ergänzte Prof. Dr. Hubert Meyer, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages. „Insoweit kommt es auch zur erstmaligen verfassungsrechtlichen Überprüfung des zum 1. Januar 2006 in die Niedersächsische Verfassung eingefügten Konnexitätsprinzips (‚wer bestellt, der bezahlt‘).“

„Der gemeinsame Prozessbevollmächtigte der Kommunen, Prof. Dr. Matthias Dombert, Potsdam, muss die Klage bis zum 31. Juli 2014 erheben, weil ansonsten die Frist hierfür endet“, so Dr. Marco Trips, Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes.

„Sollte es noch zu einer Verständigung mit dem Land kommen, bestünde die Möglichkeit, die Verfassungsbeschwerden dann zurückzuziehen. Insoweit sehen die kommunalen Spitzenverbände ein positives Signal darin, dass der Niedersächsische Ministerpräsident auch im Falle einer tatsächlichen Erhebung der Klage die Fortführung und Intensivierung von Verhandlungen für dringend erforderlich hält.“

Erläuterungen und Hinweise