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Salzgitter

Elektroaltgeräteentsorgung

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) regelt die Entsorgung und Verwertung von Elektro- und Elektronikgeräten. Seit 2006 sind Elektroaltgeräte der Verwertung zuzuführen.

Definition und Kennzeichnung der Elektrogeräte

"Elektro- und Elektronikgeräte im Sinne des Gesetzes sind
1. Geräte, die zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb elektrische Ströme oder elektromagnetische Felder benötigen
2. Geräte zur Erzeugung, Übertragung und Messung solcher Ströme und Felder,..."

Elektroaltgeräte müssen getrennt entsorgt werden

Mit dem Inkrafttreten des ElektroG ist jeder Besitzer von Elektroaltgeräten dazu verpflichtet, diese einer getrennten Erfassung zuzuführen. Elektroaltgeräte dürfen nicht über die Restabfalltonne entsorgt werden.

Abfallentsorgungsanlage Diebesstieg
Der SRB hat auf der Abfallentsorgungsanlage Diebesstieg eine Sammelstelle für Elektroaltgeräte aus Haushaltungen eingerichtet. Die Annahme der Geräte erfolgt kostenlos.

Herr Müller
Abfallberatung Haushalte, Kindergärten, Vereine, Schulen

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Bildnachweise

  • Stadt Salzgitter SRB