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Salzgitter

Wohnberechtigungsschein

Der Wohnberechtigungsschein ist eine amtliche Bescheinigung, mit deren Hilfe ein Mieter nachweisen kann, dass er berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung (Sozialwohnung) zu beziehen.

Wohnberechtigungsschein (WBS)

Einen Wohnberechtigungsschein, auch B-Schein genannt, benötigen Sie zum Bezug von Wohnungen, die nach den Landeswohnungsbauprogrammen aufgrund der Wohnungsbaugesetze oder des Wohnraumförderungsgesetzes gefördert worden sind. Bei den geförderten Wohnungen besteht eine Bindung des Vermieters an eine Höchstmiete. Der Wohnberechtigungsschein berechtigt lediglich zum Bezug einer Wohnung, er stellt jedoch keine Wohnungszuweisung dar.

Personenkreis

Es gibt verschiedene Arten von geförderten Wohnungen: Bei einigen ist es ausreichend, wenn die maßgebliche Einkommensgrenze eingehalten wird, andere sind zusätzlich noch bestimmten Personenkreisen vorbehalten
(z. B. kinderreichen Familien, Schwerbehinderten, Senioren ab 60 Jahren usw.). Wenn Wohnungen für bestimmte Personenkreise wie o. g. gefördert wurden, dient der Wohnberechtigungsschein als Nachweis, dass Sie zu diesem Personenkreis gehören.

Wohnfläche

Der Wohnberechtigungsschein legt auch fest, wie groß die geförderte Wohnung sein darf, die Sie beziehen können.

Generell gilt:

  • 1 Person bis zu 50 qm
  • 2 Personen bis zu 60 qm
  • 3 Personen bis zu 75 qm
  • Jede weitere Person: bis zu 10 qm mehr

Im Einzelfall können höhere Wohnflächen gelten, bitte lassen Sie sich bei uns beraten.

Gültigkeit

Seit dem 01.01.2010 hat das Land Niedersachsen ein eigenes Wohnraumfördergesetz erlassen. Daher können Sie den Wohnberechtigungsschein nur noch für den Bezug von Wohnungen verwenden, die in Niedersachsen liegen. Sofern Sie eine geförderte Wohnung in einem anderen Bundesland anmieten möchten, wenden Sie sich bitte an die für diesen Wohnort zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Der Wohnberechtigungsschein ist nach Ausstellung für ein Jahr gültig.

Voraussetzungen

Je nach Förderung der Wohnung gibt es unterschiedliche Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen.

Für alle Förderungen gilt unter anderem:

  • Die maßgebliche Einkommensgrenze muss eingehalten werden (die Einkommensgrenze ist abhängig von der Größe des Haushaltes und der jeweiligen Förderung der Wohnung
  • Die ordnungsbehördliche Anmeldung muss mit Hauptwohnsitz erfolgen
  • Sollte der Mietvertrag zustande kommen, hat die ordnungsbehördliche Anmeldung innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen.
  • Als ausländischer Wohnungssuchender müssen Sie (und Ihre Angehörigen) über eine mindestens auf ein Jahr befristete Aufenthaltserlaubnis verfügen.

Antragsverfahren

Wenn Sie eine geförderte Wohnung anmieten möchten, wird Ihr zukünftiger Vermieter Sie vor dem Abschluss eines Mietvertrages bitten, einen Wohnberechtigungsschein vorzulegen.

Es werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Antragsformular
  • Einkommenserklärung
  • Personalausweis/ Pass/ Aufenthaltskarte/ -erlaubnis aller Haushaltsmitglieder (Kopie)
  • Mutterpass (wenn eine Schwangerschaft vorliegt)
  • Schwerbehindertenausweis (wenn eine Behinderung vorliegt, bitte Vorder- und Rückseite)
  • Verdienstabrechnungen der letzten 12 Monate oder sonstige Einkommensunterlagen, wie Rentenbescheid, Bescheid über Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung, Zahlungen für Schüler/ Studenten/ Auszubildende (zum Beispiel BAB, Ausbildungsgeld, BAföG), Nachweis über das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit aller Haushaltsmitglieder, Elterngeldbescheid
  • Leistungen der Krankenkasse (Krankengeld, Mutterschaftsgeld)
  • Nachweis, dass Sie Unterhaltszahlungen erhalten (z. B. Unterhaltsvereinbarung)
  • Nachweis über Unterhalt, den Sie anderen zahlen (z. B. Unterhaltsvereinbarung)


Gebühren

Die Beantragung des Wohnberechtigungsscheins kostet 18,00 €.

Ansprechpartner im Eigenbetrieb Grundstücksentwicklung:

Frau Schimon
Frau Görög

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Salzgitter