Bürgertelefon des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes
Das Niedersächsische Landesgesundheitsamt hat ein Bürgertelefon für Fragen zum Coronavirus eingerichtet.
Zeiten / Hinweise
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Montag bis Donnerstag von 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
IFSG-Mail Infosystem für die Ärzteschaft und Apotheken bei besonderen Infektionslagen
Bei besonderen Infektionslagen, ausgelöst durch Krankheitserreger im Sinne des Infektionsschutzgesetzes, ist ein unverzüglicher Informationsaustausch des Gesundheitsamtes mit der niedergelassenen Ärzteschaft, Kliniken und Apotheken zweckmäßig.
Eine direkte Kommunikation per E-Mail erleichtert und verkürzt die Bereitstellung der Informationen hierbei erheblich. Das hat Einfluss auf die Reaktionszeit aller Beteiligten im Gesundheitswesen. So kann ein effektiver Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger sowie ein angemessener Eigenschutz und ein verlässlicher Informationsstand schnellstmöglich gewährleistet werden.
Personenbezogene Daten werden in diesem IFSG-Mail Schnellinfosystem von uns ausdrücklich nicht übermittelt.
Der Versand dieser IFSG-Mail erfolgt nur anlassbezogen.
Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit:
Fall Meningokokkenmeningitis an einer Schule: z.B. Info über Ortsteil, Empfehlung zur Chemoprophylaxe, Eigenschutz, Kriterien für Kontaktpersonen, Kriterien für Besuchsverbot Gemeinschaftseinrichtung, Vorgaben an Praxishygiene, etc.
Fall Röteln an einer KiTa: z.B. Info über Ortsteil, Impfstandard, Eigenschutz, Kriterien für Kontaktpersonen, Kriterien für Besuchsverbot Gemeinschaftseinrichtung, Vorgaben an Praxishygiene, etc.
Mehrere Fälle Scabies an Schule: z.B. Info über Ortsteil, Info zu Schutz- und Behandlungsmaßnahmen, Kriterien für Besuchsverbot Gemeinschaftseinrichtung, Vorgaben an Praxishygiene, etc.
Fall Masernkontaktpersonen besuchen hier eine Schule: z.B. Info über Ortsteil, Impfstandard, Eigenschutz, Kriterien für Kontaktpersonen, Kriterien für Besuchsverbot Gemeinschaftseinrichtung, Vorgaben an Praxishygiene, etc.
Fall Legionellose bei Erwachsenem: z.B. Info über Ortsteil, Übertragungsmöglichkeit u.a. durch regionale Wasserverdunstende industrielle Kühlanlage, Empfehlungen zur Labordiagnostik, Meldevorschriften.
2019-nCoV: z.B. Info über 2019-nCoV, Vorsorgemassnahmen, Verhaltensregeln, Hygienevorgaben, Labordiagnostik, Kriterien für Kontaktpersonen, Meldewege, Vorgaben an Praxishygiene, etc.
Voraussetzungen um in den IFSG-Mailverteiler aufgenommen zu werden:
1.) Sie sind Ärztin oder Arzt oder Apothekerin oder Apotheker
2.) Sie üben Ihre berufliche Tätigkeit im Stadtgebiet von Salzgitter aus
3.) Sie senden uns eine E-Mail mit dem Betreff "Anmeldung IFSG-Mail"
Nur Ihre Absende-Emailadresse wird berücksichtigt, andere in der Email etwaig angegebene Mailadressen werden nicht berücksichtigt. Im Text der E-Mail nennen Sie Ihren vollen Vor- und Nachnamen, die Berufsbezeichnung und die berufliche Anschrift.
4.) Es erfolgt durch uns eine persönliche Überprüfung Ihrer Angaben.
5.) Sie erhalten innerhalb von 2 Werktagen eine Bestätigungs-Mail wenn die Überprüfung erfolgreich war.
6.) Diese Bestätigungs-Mail müssen Sie wiederum per "Antworten"-Funktion ihres Emailprogrammes an uns zurücksenden.
7.) Erst dann wird der Emailversand an Sie freigeschaltet.
Nur so können wir Ihr Interesse und den Datenschutz gewährleisten.
Abmelden vom E-Mailverteiler:
Sie senden uns eine E-Mail mit dem Betreff "Abmeldung IFSG-Mail"
Ihre Absender-Emailadresse und alle Ihre Daten bei uns werden unverzüglich gelöscht.
Abwehr von Infektionskrankheiten
Das Gesundheitsamt, dem diese Meldungen unverzüglich zu übermitteln sind, hat die gesetzliche Aufgabe Infektionskrankheiten und übertragbare epidemische Krankheiten abzuwehren. Aufgrund der Meldung erfolgen Untersuchungen, z.B. bei Kontaktpersonen, Lebensmittelbetrieben, Küchen, etc...
Diese Untersuchungen haben zum Ziel die Quelle der Infektion zu finden und die weitere Ausbreitung der Krankheit zu verhindern. Leider versäumen viele Ärzte heutzutage aus Unkenntnis oder Zeitdruck die korrekte und zeitnahe Meldung an das Gesundheitsamt. So sind vermeidbare Erkrankungen bei Kontaktpersonen zu besorgen. Ärzte, die ihre Meldepflicht nicht einhalten, müssen ausserdem mit rechtlichen Schritten seitens des Gesundheitsamtes sowie Schadensersatzforderungen von Geschädigten und Krankenkassen rechnen.
Die in der Statistik des Gesundheitsamtes der Stadt Salzgitter erfassten Meldungen sind also keine Darstellung der tatsächlichen Situation. Die Dunkelziffer wird, je nach Krankheit, bis zu 100mal höher geschätzt als die Anzahl der Meldungen. Auch wenn zu einer bestimmten Erkrankung keine Fälle registriert sind, ist in der Realität ein Vorhandensein derartiger Erkrankungen nicht ausgeschlossen. Gegen viele dieser Erkrankungen ist keine heilende Behandlung möglich und die Sterblichkeit erhöht und/oder eine bleibende Gesundheitsschädigung bzw. Behinderung häufig.
Umso wichtiger ist ein rechtzeitiger Schutz durch eine Schutzimpfung als persönliche Vorsorge. Dazu kann man die Hausärztin bzw. den Hausarzt um eine individuelle Beratung bitten. Nicht nur für Auslandsreisende bietet das Gesundheitsamt eine Gelbfieber- und Reiseimpfstelle an.
Für die gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) haben wir eine kostenlose Faxnummer eingerichtet:
FreeCall: 0800 - 8394953
(Innerhalb Deutschlands übernehmen wir die Telefongebühren).
Eine Ansprechpartnerin bzw. einen Ansprechpartner beim Gesundheitsamt erreichen Sie unter den unten angegebenen Kontaktdaten.
Allgemeine Mitteilungen/Anfragen, ohne personenbezogene Daten!, können Sie uns auch per E-Mail senden.
Jeder Verdachtsfall des neuen Corona-Virus ist unverzüglich und namentlich beim Gesundheitsamt der Stadt Salzgitter meldepflichtig!
Kontakt
- 05341 8392022
- 0800 8394953
- gesundheitstadt.salzgitterde
Kampf gegen multiresistente Keime - MRSA
Der Ratgeber "Rationale orale Antibiotikatherapie für Erwachsene im niedergelassenen Bereich" des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes richtet sich an Ärztinnen und Ärzte und soll eine Entscheidungshilfe für oder gegen den Antibiotikaeinsatz und bei der Auswahl des entsprechenden Antibiotikums geben. Alle Empfehlungen beruhen auf aktuellen Literaturangaben, den Empfehlungen der jeweiligen medizinischen Fachgesellschaften, den verfügbaren nationalen Leitlinien sowie den vorhandenen lokalen Resistenzdaten aus dem Antibiotika-Resistenz-Monitoring in Niedersachsen (ARMIN).