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Salzgitter

Gesundheitsberatung nach § 10 ProstSchG

Gesundheitsberatung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz

Gesundheits-Beratung nach dem Prostituierten-Schutz-Gesetz

Wer Sex für Geld anbietet,

ist eine Prostituierte oder ein Prostituierter.

Prostituierte müssen sich beim Ordnungs-Amt melden.

Dafür brauchen Sie vorher eine Beratung beim Gesundheits-Amt.

Das steht im Prostituierten-Schutz-Gesetz im Paragraph 10. 

Ein Paragraph ist ein Kapitel im Gesetz.

Im Gesundheits-Amt bekommen Prostituierte eine gesundheitliche Beratung.

Die gesundheitliche Beratung ist ein Gespräch. 

Das Gespräch ist kostenlos und vertraulich.

Darum geht es in dem Gespräch:

  • Fragen zur sexuellen Gesundheit.
  • Wie kann ich Krankheiten verhüten?
  • Schwangerschaft und Verhütung.
  • Die Gefahren von Alkohol und Drogen.
  • Was können Sie tun, wenn Sie in einer schwierigen Situation sind?
  • Was können Sie tun, wenn Sie in Not sind?

Nach dem Gespräch bekommen die Prostituierten einen Nachweis. 

In dem Nachweis steht:

Sie haben eine gesundheitliche Beratung bekommen.

Mit dem Nachweis können Sie sich beim Ordnungs-Amt melden.

Wir untersuchen Ihren Körper nicht.

Termine für die gesundheitliche Beratung können Sie telefonisch vereinbaren.

Die Telefon-Nummer: 05341/839-2031

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • PantherMedia / Josef Müllek
  • © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013
  • © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013