Durch eine gesetzliche Änderung zum ist es auch möglich, allen Fahrzeugen eine möglichst kurze Erkennungsnummer zuzuteilen. Ein Anspruch auf ein solches Kennzeichen besteht allerdings nicht.
Die Zulassungsstelle der Stadt Salzgitter wird zukünftig das dreistellige Kennzeichen auch für andere Fahrzeuge vergeben. Die Zuteilung von zweistelligen Kennzeichen erfolgt weiterhin nur für Fahrzeuge, die nicht für eine längere Erkennungsnummer geeignet sind (zum Beispiel Importfahrzeuge).