Im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe erfolgt die verwaltungstechnische und finanzielle Abwicklung der vom allgemeinen Sozial- und Adoptions- und Pflegekinderdienst festgestellten Jugendhilfemaßnamen einschließlich der Heranziehung zu den Kostenbeiträgen bei teilstationären oder stationären Hilfen im Rahmen des Achten Sozialgesetzbuches ( SGB VIII).
Im unteren Kontaktabschnitt finden Sie unter "Zeiten/Hinweise" die aktuelle Zuständigkeit und Rufnummer.
Stadt Salzgitter
Wirtschaftliche Jugendhilfe (Seiteneingang)
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