Inhalt anspringen

familie-sz

Unterhaltsangelegenheiten

Die Beratung und Unterstützung in Unterhaltsangelegenheiten ist ein kostenloses Angebot des Fachdienstes Kinder, Jugend und Familie.

Hinweis: Verzögerungen in der Bearbeitung im Team Beistandschaften

Im Bereich der Beistandschaften im Fachdienst Kinder, Jugend und Familie der Stadt Salzgitter wird um Verständnis gebeten, dass es ab 01.02.2025, aufgrund erheblicher personeller Vakanzen, zu längeren Bearbeitungszeiten kommt.

Sofern ein persönliches Gespräch mit der zuständigen Fachkraft erforderlich ist, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Es wird gebeten, Terminanfragen möglichst per E-Mail an 51-beistandschaftenstadt.salzgitterde zu richten.

Wer kann sich beraten lassen?

  • alleinerziehende Elternteile bei der Klärung der Unterhaltsansprüche des Kindes einschließlich Berechnung und entsprechender Beurkundung
  • Mütter oder Väter, bei denen das Kind lebt hinsichtlich eigener Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil (sog. Betreuungsunterhalt)
  • junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres bei Fragen zu ihrem eigenen Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern.

Nach Terminabsprache beurkunden wir kostenfrei Unterhaltsverpflichtungen

  • für Kinder die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • Unterhaltsansprüche des betreuenden Elternteils

Falls mit dem unterhaltspflichtigen Elternteil keine einvernehmlichen Regelungen getroffen werden können, besteht die Möglichkeit eine Beistandschaft für Ihr minderjähriges Kind einzurichten.

Für das persönliche Beratungsgespräch nehmen wir uns Zeit. Vereinbaren Sie deshalb unbedingt vorab einen Gesprächstermin.

Downloads:

Kontakt:

Stadt Salzgitter
Beistandschaft

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • PantherMedia / Boris Zerwann